Schon im Kindesalter wird der Grundstein für gerade, gesunde Zähne gelegt. Im Rahmen der Früherkennung können bereits im Milchzahn- oder Mischgebiss Fehlstellungen der Kiefer und Zähne verhindert oder behoben werden. Von Frühbehandlung spricht man, wenn Behandlungsmaßnahmen vor dem 9. Lebensjahr des Kindes erfolgen.

Oft geht es hierbei um das Abstellen von schädigenden Angewohnheiten (Habits), wie z. B. Daumenlutschen, Schnuller, Wangen- oder Lippenbeißen bzw. -saugen, Kauen an Gegenständen und Mundatmung. Es werden kieferorthopädische Apparaturen, wie Mundvorhofplatten, eingesetzt, wenn die Angewohnheiten bereits bleibende Spuren hinterlassen haben.

Ebenso kann es sinnvoll sein, Kieferfehlentwicklungen frühzeitig zu behandelen, wie z. B. Unterkiefervorbiss, seitlicher Kreuzbiss, starke Unterkieferrückverlagerung und überzählige Zähne. Eine Behandlung kann auch nach einem Unfall notwendig werden. Im Kindesalter lässt sich der Kiefer noch leicht umformen. Die Frühbehandlung kann eine spätere Therapie vereinfachen oder sogar überflüssig machen. In der Regel werden herausnehmbare Apparaturen eingesetzt, die Therapie erfolgt meist über einen kurzen Zeitraum.