Generell werden kieferorthopädische Leistungen, solange sie in die KIG-Bewertung (KIG = kieferorthopädische Indikationsgruppen) fallen, von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Meist beginnt die Behandlung mit einer herausnehmbaren Zahnspange. Diese Behandlung wird von den Krankenkassen komplett übernommen. Hierbei fallen keine Zuzahlungen an.

Sind alle bleibenden Zähne vorhanden, wird oft mit einer festen Zahnspange gearbeitet. Hier gibt es unterschiedliche Varianten. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen nur das Basismodell. Wer ein anderes Bracketsystem bevorzugt (z. B. kleinere Brackets, Selbstligierende Brackets) oder hochwertigere kieferorthopädische Bögen muss mit Zuzahlungen rechnen. Wir klären Sie gern über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle auf.

Häufig übernehmen die gesetzlichen Kassen und die Beihilfe nicht alle Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung mit alternativen Materialien und Techniken. In der Regel gilt aber, dass für unsere gesetzlich versicherten Patienten und Privatpatienten Behandlungen ohne private Zuzahlungen möglich sind. Fragen Sie uns daher bei der Beratung gern nach diesen Möglichkeiten.